Covid 19
● Bestimmungen
- Zum Einkaufen und in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine FFP-2 Maske getragen werden.
- Wer ein Lokal wie beispielsweise ein Restaurant besuchen möchte muss entweder geimpft (bis 6 Monate nach Impfung gültig), nachweislich an Covid-19 erkrankt und genesen sein oder innerhalb der letzten 24 Stunden von einer offiziellen Teststelle getestet worden sein. Um dies nachzuweisen wird ein digitaler Impfpass oder das ausgestellte Dokument der Teststelle und Ihr Pass benötigt. Falls Sie keinen digitalen Nachweis besitzen, jedoch geimpft oder genesen sind, ist ein solcher in jeder Apotheke zu bekommen.
● Impfzentrum
Hier können Sie sich kostenlos und ohne Krankenversicherung mit den gängigen Impfstoffen impfen lassen. Sie benötigen Ihren Pass und falls vorhanden ein Impfbuch o.ä.
Hier könne Sie einen Termin buchen:
(diese Internetseite ist leider nur auf Deutsch verfügbar)
● Teststationen
Münsingen
Münsingen testet (nur mit Termin möglich)
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Metzingen
Metzingen testet
(nur mit Termin möglich)
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Lichtenstein
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Pfullingen
Pfullingen testet
(nur mit Termin möglich)
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